Was kann ich im Studium absetzen? – Schweiz
Kursly ist keine Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr – im Zweifel Finanzamt, Arbeiterkammer bzw. Steuerberatung fragen.
In der Schweiz zählen Studienkosten als berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten — ein eigener Abzug, getrennt für die direkte Bundessteuer und die Steuern deines Kantons. Alle Werte unten stehen mit dem Steuerjahr, für das sie belegt sind.
Voraussetzungen
- Abziehbar sind berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten, wenn du einen ersten Abschluss auf Sekundarstufe II hast (Lehre, Matura) oder das 20. Lebensjahr vollendet hast und es nicht um Kosten bis zu diesem ersten Abschluss geht. Ein Studium nach der Matura ist damit grundsätzlich abziehbar, wenn es berufsorientiert ist.
- Bund (direkte Bundessteuer): höchstens 13.000 CHF im Jahr (2025, 2026); ab 2027: 13.100 CHF.
- Kanton, Höchstbeträge laut Wegleitung: Zürich 12.400 CHF (2025) und 12.600 CHF (2026), Bern 12.500 CHF (2025), Basel-Stadt 19.100 CHF (2025), Waadt 12.000 CHF (2025, 2026), Genf 12.756 CHF (2025). Für Bern, Basel-Stadt und Genf lagen die Wegleitungen 2026 noch nicht vor.
- Nur was du selbst trägst: Beiträge von Arbeitgeber, Bund, Arbeitslosenversicherung, Stipendien oder Dritten ziehst du ab. In Kursly trägst du diese Leistungen Dritter im Abschnitt „Steuerjahr“ unter „Abzug für “ (bei den Summen) ein; Kursly zieht sie von der Summe ab.
- Was er bewirkt: Die Grenze „bis zum Nettolohn“ der Berufskosten gilt hier nicht — der Abzug ist auch ohne Lohn möglich. Er mindert aber nur, was es zu versteuern gibt: Ohne steuerbares Einkommen bewirkt er nichts.
- Zeitpunkt: In Zürich zählt die Fälligkeit bzw. Zahlung, nicht der Kursbesuch; in Bern das Jahr, in dem dir die Kosten in Rechnung gestellt wurden.
- Wo es in der Erklärung steht: Zürich Ziffer 16.2 (2025, 2026; Formular „Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten“ beilegen), Basel-Stadt Ziffer 652/657 (2025), Waadt Code 618 (2025, 2026), Genf Code 59.50 (2025).
In Kursly wählst du auf der Steuer-Seite deinen Kanton. Fehlt für ihn ein Wert, sagt Kursly das, statt zu raten. In den Einstellungen gibst du außerdem an, ob du die Sekundarstufe II abgeschlossen hast oder mindestens 20 Jahre alt bist. Trifft beides nicht zu, rechnet Kursly nichts als voraussichtlich abziehbar.
Fahrten
Fahrten zur Hochschule gehören zu den berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten, nicht zu den Berufskosten (ESTV Kreisschreiben Nr. 42, Ziff. 4.3). Das heißt:
- Sie zählen im Höchstbetrag der Aus- und Weiterbildung mit — Bund 13.000 CHF im Jahr (2025, 2026) für Studiengebühren, Bücher, Fahrten und alles andere zusammen; die Kantone haben eigene Höchstbeträge (siehe „Voraussetzungen“).
- Die Höchstbeträge für Fahrkosten bei den Berufskosten (Bund 3.300 CHF, Bern 7.000 CHF) gelten dafür nicht, ebenso wenig die Grenze „bis zum Nettolohn“.
- Voraussetzung ist dieselbe wie für alle Aus- und Weiterbildungskosten: Sekundarstufe II abgeschlossen oder mindestens 20 Jahre (Ziff. 4.1).
- Leistungen Dritter (Arbeitgeber, Arbeitslosenversicherung, Stipendien) ziehst du ab — in Kursly unter „Abzug für “.
Womit du fährst:
- Öffentliche Verkehrsmittel sind der Normalfall: Billette und Abos trägst du als Kosten mit Beleg ein.
- Auto oder Motorrad zählen nur, wenn öffentliche Verkehrsmittel fehlen oder nicht zumutbar sind (Berufskostenverordnung Art. 5). Das legst du in den Einstellungen fest; sonst rechnet Kursly die Autofahrten nicht und erinnert dich, die Billette einzutragen.
- Auto: 0,70 CHF je km (2025), 0,75 CHF je km (2026), je gefahrenem km — hin und zurück.
- Motorrad (weißes Kontrollschild): 0,40 CHF je km (2025, 2026).
- Velo, Motorfahrrad, Motorrad mit gelbem Schild: eine Pauschale von 700 CHF im Jahr (2025, 2026; Basel-Stadt 2025: 824 CHF) statt Kilometern — Kursly zählt sie einmal.
Unsicher: Ob Bund und Kantone für Fahrten zur Hochschule die Kilometersätze der Berufskostenverordnung ansetzen, sagt ausdrücklich nur der Kanton Aargau. Kursly rechnet mit diesen Sätzen und markiert das — prüf es beim kantonalen Steueramt.
Kanton Bern: Maßgebend ist, was dir im Steuerjahr in Rechnung gestellt wurde.
So trägst du Fahrten ein: Unter der Einstellung legst du im Abschnitt „Orte“ deine Wohnungen, die Hochschule und andere Ziele an, je mit Kategorie (Hauptwohnsitz, Weitere Wohnung, Hochschule, Arbeit/Praktikum, Sonstiges). Unter „Strecken“ hinterlegst du, wie weit zwei Orte auseinander liegen — das gilt in beide Richtungen. Im Dialog „Fahrt eintragen“ wählst du „Hin und zurück“ (Vorgabe) oder entfernst den Haken und trägst Strecke für Strecke ein („Weitere Strecke hinzufügen“), etwa Zuhause → FH → Wohnung in der Stadt. Strecken mit „Privat“ zeigt Kursly ausgegraut als „privat – zählt nicht“; eine Strecke von einer Wohnung zur anderen ist kein Weg zum Studium und zählt ebenfalls nie.
Mehrere Strecken und Wohnungen: Jede notwendige Strecke fürs Studium zählt mit ihren gefahrenen Kilometern — mit dem Auto nur, wenn der ÖV nicht zumutbar ist —, und alles zusammen innerhalb des Höchstbetrags der Aus- und Weiterbildung (ESTV Kreisschreiben Nr. 42, Ziff. 4.3). Es zählt die zweckmässigste Strecke. Den Wochenaufenthalt (Berufskostenverordnung Art. 9) gibt es für die Erwerbstätigkeit; für Studierende gilt er nicht direkt. Ob Fahrten von einer zweiten Wohnung notwendig sind, entscheidet dein Kanton — Kursly zählt sie und sagt es dazu.
Beispiel 2026 (Auto, ÖV nicht zumutbar): Tag 1 Zuhause → FH (134 km), FH → Wien (30 km, zweite Wohnung); Tag 2 Wien → FH, FH → Zuhause. Je Tag 164 km × 0,75 CHF je km = 123,00 CHF, für beide Tage 246,00 CHF.
Der Rechenweg: Jede Fahrt zeigt, wie ihr Betrag zustande kommt — in der Liste (aufgeklappt je Strecke), im Ausdruck und in der CSV-Datei. Beispiele 2026: „134 km einfach · 268 km hin und zurück × 0,75 CHF je km = 201,00 CHF“ oder „Wien → FH · 30 km × 0,75 CHF je km = 22,50 CHF“.
Arbeitsmittel
Für Arbeitsmittel wie einen Laptop hat die Recherche von Kursly keine eigenen Regeln für die Schweiz belegt. Kursly erfasst den Anteil, den du fürs Studium nutzt, im Jahr der Zahlung. Beispiel: ein Laptop, zur Hälfte fürs Studium genutzt — Kursly erfasst die Hälfte des Kaufpreises. Ob dein Kanton das so anerkennt, steht in seiner Wegleitung.
Fachliteratur
Fachbücher für ein berufsorientiertes Studium gehören zu den Aus- und Weiterbildungskosten. Heb die Rechnung mit dem Titel des Buches auf.
Studien- und Kursgebühren
Studien- und Kursgebühren sind der Kern der Aus- und Weiterbildungskosten. Was dir Arbeitgeber, Bund oder ein Stipendium bezahlt, ziehst du ab.
Prüfungsgebühren
Prüfungsgebühren eines berufsorientierten Studiums zählen wie die Studiengebühren.
Internet und Telefon
Internet und Telefon nur mit dem Anteil, den du fürs Studium nutzt. Einen amtlichen Satz hat die Recherche von Kursly nicht gefunden.
Reisekosten
Für Reisen im Studium (etwa eine Exkursion) zählen die Fahrten wie oben, ebenfalls innerhalb der Aus- und Weiterbildungskosten. Für auswärtige Verpflegung nennt die Berufskostenverordnung (Bund, 2025, 2026) 15 CHF je Hauptmahlzeit bzw. Tag, höchstens 3.200 CHF im Jahr (halb: 7,50 CHF bzw. 1.600 CHF). Ob das für dein Studium gilt, steht in der Wegleitung deines Kantons.
Sonstiges
Andere Kosten eines berufsorientierten Studiums, die du belegen kannst. Schreib dazu, wofür es war.
Was muss ich nachweisen?
- Belege der Kosten: Rechnungen für Studiengebühren, Material, Billette oder Abo aufbewahren; Weiterbildungskosten sind mit Belegen nachzuweisen (Wegleitung Basel-Stadt 2025, Ziff. 652).
- Auto statt ÖV: Das Auto zählt nur, wenn der ÖV nicht zumutbar ist (Berufskostenverordnung Art. 5). In Kursly beantwortest du dafür „ÖV nicht zumutbar?“ und schreibst die Begründung dazu. Wann es gilt, legt dein Kanton fest: Zürich, Bern und Thurgau nehmen es an, wenn du mit dem Auto mehr als eine Stunde pro Tag sparst; Zürich, Bern und Basel-Stadt auch ohne Verbindung (Zürich: Haltestelle mindestens 1 km entfernt oder kein ÖV zu Beginn oder Ende) oder bei Krankheit. Basel-Stadt hält bis 2,5 Stunden ÖV-Fahrzeit hin und zurück pro Tag für zumutbar. Sonst zählen die Kosten des ÖV.
- Ausdrücklich nicht geregelt: Ob diese Regel auch für Fahrten zur Hochschule gilt, steht in keiner Quelle ausdrücklich; Kursly rechnet so und sagt es dazu.
- Arztzeugnis, Bestätigung: Ist Krankheit oder eine Bestätigung des Arbeitgebers dein Grund, bewahrst du sie auf — Zürich verlangt sie.
- Strecke: Es zählt die zweckmässigste Strecke; eine etwas längere nur, wenn sie Zeit spart, kein privater Umweg (Thurgau, Steuerpraxis StP 29 Nr. 3).
- Leistungen Dritter: Belege über Stipendien oder Beiträge des Arbeitgebers aufbewahren.
Was nicht geht
- Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf Sekundarstufe II (Lehre, Matura).
- Hobbykurse.
- Kosten, die Arbeitgeber, Bund, Arbeitslosenversicherung, ein Stipendium oder Dritte getragen haben.
- Fahrten zur Hochschule zusätzlich als Berufskosten — sie gehören in die Aus- und Weiterbildungskosten und damit in deren Höchstbetrag.
- Strecken von einer Wohnung zur anderen und private Strecken.
- Was oft schiefgeht: das eigene Auto, obwohl eine zumutbare öffentliche Verbindung besteht, oder ein Geschäftsfahrzeug.
Fristen
Kursly nennt hier nur, was die Recherche belegt hat: maßgeblich ist das Jahr der Fälligkeit bzw. Zahlung (Zürich) oder der Rechnung (Bern). Eine weitere Frist ist für Studierende nicht belegt — frag im Zweifel dein kantonales Steueramt.
Belege
Als angestellte oder studierende Person musst du Belege auf Verlangen vorlegen. Eine feste Aufbewahrungsfrist dafür ist nicht festgelegt (10 Jahre gelten nur für Selbständige). Heb sie auf, bis deine Veranlagung abgeschlossen ist. In Kursly hängst du sie als Foto oder PDF an den Eintrag.
Quellen
- DBG, Fassung 2026 (Art. 26, 33)
- DBG, Fassung ab 2027
- Berufskostenverordnung (Art. 5, Art. 9 Wochenaufenthalt), Anhang 2026
- Berufskostenverordnung, Anhang 2023 (gilt für 2025)
- ESTV – Kreisschreiben Nr. 42 (Aus- und Weiterbildungskosten, Ziff. 4.1, 4.2 und 4.3)
- ESTV – Mitteilung vom 11.09.2025
- Zürich – Wegleitung 2026
- Zürich – Wegleitung 2025
- Bern – Aus- und Weiterbildungskosten 2025
- Bern – Berufskosten 2025
- Basel-Stadt – Wegleitung 2025
- ESTV – Steuermäppchen „Abzug für Fahrkosten“ 2025 (Auto nur bei unzumutbarem ÖV)
- Thurgau – Steuerpraxis StP 29 Nr. 3 „Autofahrt zur Arbeitsstätte“ (60 Minuten, zweckmässigste Strecke)
- Bern – Fahrkosten für private Motorfahrzeuge 2025
- Zürich – Wegleitung 2025, Ziffer 11 Berufsauslagen (Auto nur ausnahmsweise)
- Waadt – Tableau des déductions 2026
- Waadt – Tableau des déductions 2025
- Genf – Guide fiscal 2025
Stand: Oktober 2026