Was kann ich im Studium absetzen? – Österreich
Kursly ist keine Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr – im Zweifel Finanzamt, Arbeiterkammer bzw. Steuerberatung fragen.
Studienkosten sind in Österreich Werbungskosten — aber nur, wenn das Studium mit einem Beruf zusammenhängt. Du machst sie mit der Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) geltend. Alle Werte unten stehen mit dem Steuerjahr, für das sie belegt sind.
Voraussetzungen
- Berufsbezug: Absetzbar sind Kosten für eine Fortbildung (Zusammenhang mit deinem jetzigen Beruf), eine Ausbildung in einem verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung, die darauf zielt, einen anderen Beruf tatsächlich auszuüben. Ein Studium kann je nach Zusammenhang jedes davon sein; dann zählen alle zugehörigen Kosten, nicht nur der Studienbeitrag.
- Ohne Berufsbezug ist ein Studium nicht absetzbar. Ein Doktorat, das keine Berufsvoraussetzung ist, erkennt die Rechtsprechung nicht an.
- Jahr der Zahlung: Abgezogen wird im Jahr, in dem du bezahlt hast.
- Werbungskostenpauschale 2025 und 2026: 132 Euro im Jahr. Sie ist in der Lohnsteuer schon eingerechnet — deine einzelnen Werbungskosten wirken nur, soweit sie zusammen mehr als 132 Euro ausmachen.
- Ersätze abziehen: Was der Arbeitgeber steuerfrei ersetzt, zählt nicht. Bei einer Umschulung mit Förderung (etwa vom AMS) zählen nur die Kosten, die du selbst trägst.
In Kursly setzt du den Berufsbezug auf der Steuer-Seite. Ohne ihn erfasst Kursly weiter, rechnet aber nichts als voraussichtlich absetzbar. Steuerfreie Kostenersätze trägst du im Abschnitt „Steuerjahr“ unter „Abzug für “ (bei den Summen) ein — Kursly zieht sie von der Summe des Jahres ab.
Fahrten
Fahrten zur Hochschule sind bei einem Studium mit Berufsbezug Werbungskosten, und zwar mit den tatsächlichen Kosten — für den Hin- und Rückweg (LStR 2002 Rz 365, 288). Die Hochschule ist keine Arbeitsstätte; die Pendlerpauschale hat damit nichts zu tun.
- Öffentliche Verkehrsmittel: die tatsächlichen Kosten (Ticket als Beleg).
- Eigenes Fahrzeug: Kursly rechnet mit dem amtlichen Kilometergeld, je gefahrenem Kilometer. Bei „Hin und zurück“ trägst du die einfache Strecke ein, Kursly verdoppelt sie; einzelne Strecken zählen mit ihren gefahrenen Kilometern.
- Pkw: ab 1. Jänner 2025 0,50 Euro je km (bis 2024: 0,42 Euro).
- Motorrad: bis 2024 0,24 Euro je km; 2025 bis 30. Juni 0,50 Euro, ab 1. Juli 2025 0,25 Euro je km.
- Fahrrad: bis 2024 0,38 Euro je km; 2025 bis 30. Juni 0,50 Euro, ab 1. Juli 2025 0,25 Euro je km.
- Für 2026 nennt das BMF noch keine eigene Tabelle — Kursly übernimmt für Motorrad und Fahrrad 0,25 Euro und zeigt den Wert als noch nicht bestätigt.
- Mitfahrende: ab 2025 0,15 Euro je km.
- Jahresgrenzen: Kilometergeld gibt es für höchstens 30.000 km im Jahr — Pkw und Motorrad zusammen. Mit dem Fahrrad höchstens 3.000 km (ab 2025; bis 2024: 1.500 km). Was darüber liegt, rechnet Kursly nicht mehr (Kilometergeldverordnung § 5; LStR Rz 289).
- Direkt von der Arbeit: Fährst du von der Arbeit zur Hochschule (oder zurück), zählt nur der Umweg — der Arbeitsweg ist mit Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale schon abgegolten. Trag dann nur die zusätzlichen Kilometer ein (LStR Rz 365).
- Steuerfreie Kostenersätze (etwa vom Arbeitgeber) ziehst du ab: im Abschnitt „Steuerjahr“ unter „Abzug für “ (bei den Summen).
So trägst du Fahrten ein: Unter der Einstellung legst du im Abschnitt „Orte“ deine Wohnungen, die Hochschule und andere Ziele an, je mit Kategorie (Hauptwohnsitz, Weitere Wohnung, Hochschule, Arbeit/Praktikum, Sonstiges). Unter „Strecken“ hinterlegst du, wie weit zwei Orte auseinander liegen — das gilt in beide Richtungen. Im Dialog „Fahrt eintragen“ wählst du „Hin und zurück“ (Vorgabe) oder entfernst den Haken und trägst Strecke für Strecke ein („Weitere Strecke hinzufügen“), etwa Zuhause → FH → Wohnung in der Stadt. Strecken mit „Privat“ zeigt Kursly ausgegraut als „privat – zählt nicht“; eine Strecke von einer Wohnung zur anderen ist kein Weg zum Studium und zählt ebenfalls nie.
Mehrere Strecken und Wohnungen: Jede Strecke fürs Studium zählt mit ihren gefahrenen Kilometern, gleich von welcher Wohnung du fährst — Rz 365 bindet die Fahrten zur Ausbildungsstätte an keine bestimmte Wohnung; die Regel zum Wohnsitz (Rz 259) gilt nur für die Pendlerpauschale. Von einer Wohnung zur anderen zählt nie. Unsicher: Ob das Finanzamt den Wechsel von einer Wohnung zur anderen über die Hochschule teils als privat sieht (dann zählte nur der Umweg), regelt keine Quelle ausdrücklich — Kursly zählt jede Strecke und sagt es dazu.
Beispiel 2026 (Pkw): Tag 1 Zuhause → FH (134 km), FH → Wien (30 km, zweite Wohnung); Tag 2 Wien → FH, FH → Zuhause. Je Tag (134 + 30) km × 0,50 Euro je km = 82,00 Euro, für beide Tage 164,00 Euro.
Der Rechenweg: Jede Fahrt zeigt, wie ihr Betrag zustande kommt — in der Liste (aufgeklappt je Strecke), im Ausdruck und in der CSV-Datei. Beispiele: „134 km einfach · 268 km hin und zurück × 0,50 Euro je km = 134,00 Euro“ oder „Wien → FH · 30 km × 0,50 Euro je km = 15,00 Euro“. Ist die Jahresgrenze erreicht, steht dabei, wie viele Kilometer noch gezählt wurden.
Fahrtenbuch
Kilometergeld gibt es nur mit einem Fahrtenbuch oder gleichwertigen Aufzeichnungen (BMF). Je Fahrt gehören hinein:
- Datum
- Beginn und Ende (Uhrzeit)
- Ziel
- Zweck — etwa „Vorlesung Statistik“ oder „Prüfung: Statistik“
- Kilometer
Kursly führt das Fahrtenbuch für dich: Im Dialog „Fahrt eintragen“ trägst du je Strecke „Datum“, „Start“, „Ziel“, „km“, „Beginn“, „Ende“ und „Zweck“ ein. Die Kilometer setzt Kursly aus deinen hinterlegten Strecken ein; fehlt die Strecke, trägst du sie von Hand ein und kannst „Strecke für später merken“ wählen. Über „Bearbeiten“ ergänzt du später, was fehlt. Als Fahrtenbuch bekommst du die Fahrten mit „Als PDF“ (Abschnitt „Fahrtenbuch“ im Ausdruck, je Strecke eine Zeile) und mit „Fahrtenbuch (CSV)“; im ZIP mit den Belegen liegt es als eigene Datei.
Bewahre die Aufzeichnungen auf — das Finanzamt kann sie anfordern.
Arbeitsmittel
- Computer und Laptop: Ohne Nachweis gilt 2025 und 2026 ein Privatanteil von 40 %.
- Bis 1.000 Euro (geringwertig, seit 2023; bis 2022: 800 Euro) setzt du den beruflichen Anteil im Jahr des Kaufs ganz ab.
- Darüber verteilt sich der Betrag als Abschreibung (AfA) auf mindestens 3 Jahre. Kaufst du nach dem 30. Juni, zählt im ersten Jahr nur die Hälfte; der Rest kommt am Ende dazu.
- Beispiel (BMF): Laptop um 1.500 Euro, minus 40 % Privatanteil = 900 Euro, auf 3 Jahre = 300 Euro je Jahr.
Fachliteratur
Fachbücher zählen — aber der Beleg muss den genauen Titel nennen. „Diverse Fachliteratur“ reicht nicht. Lass dir an der Kasse eine Rechnung geben, auf der der Titel steht — ein Foto des Buches ersetzt das nicht.
Studien- und Kursgebühren
Studienbeitrag und Kursgebühren gehören zu den Kosten eines Studiums mit Berufsbezug. Was dir jemand ersetzt (Arbeitgeber, Förderung), ziehst du ab.
Prüfungsgebühren
Prüfungsgebühren eines Studiums mit Berufsbezug gehören wie der Studienbeitrag zu den zugehörigen Kosten. Beleg aufheben.
Internet und Telefon
Internet und Telefon zählen nur im beruflichen Ausmaß anteilig. Einen amtlichen Prozentsatz gibt es nicht — schätze deinen Anteil ehrlich und so, dass du ihn erklären kannst.
Reisekosten
Für Reisen im Rahmen des Studiums (etwa eine Exkursion) hat die Recherche von Kursly keine eigenen Sätze belegt. Fahrten trägst du unter „Fahrten“ ein, andere Kosten mit Beleg hier. Ob sie zählen, klärst du im Zweifel mit dem Finanzamt oder der Arbeiterkammer.
Sonstiges
Alles andere, das zu einem Studium mit Berufsbezug gehört und das du belegen kannst. Schreib dazu, wofür es war.
Was nicht geht
- Ein Studium ohne Zusammenhang mit einem Beruf.
- Ein Doktorat, das keine Berufsvoraussetzung ist.
- Kosten, die dir jemand ersetzt hat.
- Kilometergeld über 30.000 km im Jahr (Pkw und Motorrad zusammen) bzw. über 3.000 km mit dem Fahrrad.
- Den ganzen Weg zur Hochschule, wenn du direkt von der Arbeit fährst — dann nur den Umweg.
- Strecken von einer Wohnung zur anderen und private Strecken.
- Was oft schiefgeht: einzelne Werbungskosten unter 132 Euro im Jahr ändern nichts, weil die Pauschale sie schon abdeckt.
Fristen
Die Arbeitnehmerveranlagung kannst du 5 Jahre rückwirkend beantragen — für 2025 also bis Ende 2030.
Belege
Belege legst du nicht bei, aber du hebst sie 7 Jahre auf und zeigst sie, wenn das Finanzamt fragt. In Kursly hängst du sie als Foto oder PDF an den Eintrag.
Quellen
- BMF – Werbungskosten im Überblick
- BMF – ABC der Werbungskosten
- BMF – Kilometergeld (auch: Fahrtenbuch als Nachweis)
- RIS – Kilometergeldverordnung, BGBl. II Nr. 289/2024 (§ 5: Jahresgrenzen)
- Findok – Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 259, 288, 289, 354, 365 (Wohnsitz beim Pendlerpauschale, Fahrten zur Ausbildungsstätte, Kilometergeld)
- BMF – Verfahren beim Finanzamt (Fristen)
- Findok – Doktorat ohne Berufsvoraussetzung
Stand: Oktober 2026