Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 12. Oktober 2026
Wofür diese Erklärung gilt
Sie gilt für die Web-Anwendung Kursly unter dieser Adresse: die öffentlichen Seiten, die Anmeldung und Registrierung, alle Bereiche nach der Anmeldung und die Mails, die Kursly verschickt — am Rechner und am Handy, als Website und als installierte App (PWA).
Maßstab sind die Erfolgskriterien der Stufen A und AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2. Damit sind auch die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549 an Web-Inhalte erfasst, die auf WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Der rechtliche Rahmen ist in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Wie weit Kursly die Anforderungen erfüllt
Kursly ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die automatische Prüfung findet auf keiner Seite einen schweren Verstoß; die Stellen, an denen Kursly die Anforderungen noch nicht oder nicht ganz erfüllt, stehen unten unter „Bekannte Einschränkungen“.
Wie geprüft wurde
Kursly hat sich selbst geprüft; eine Prüfung durch eine externe Stelle gab es bisher nicht. Letzte Prüfung: 12. Oktober 2026.
- Automatisch mit dem Prüfwerkzeug axe (Regeln für WCAG 2.2 A und AA) auf jeder Seite, in heller und dunkler Erscheinung, am Rechner und in Handy-Breite. Sie läuft vor jeder Veröffentlichung gegen eine Testinstanz.
- Mit der Tastatur auf den wichtigsten Wegen: registrieren, ein Studium anlegen, eine Aufgabe anlegen, Lernkarten lernen, eine Rückmeldung geben, abmelden.
- Am Barrierefreiheitsbaum des Browsers: ob jeder Knopf, jedes Feld und jeder Zustand einen verständlichen Namen hat.
- Sehen: Kontraste in heller und dunkler Erscheinung, Vergrößerung auf 200 und 400 Prozent, Darstellung in 320 Pixel Breite ohne waagrechtes Blättern.
- Noch offen: eine Stichprobe mit einem Screenreader (VoiceOver am Mac) auf den Wegen Anmelden, Studium anlegen und Lernkarten lernen. Bis sie gemacht ist, kann es dort Stellen geben, die ein Screenreader anders vorliest als gedacht.
Bekannte Einschränkungen
- Diagramme (etwa die Lernzeit je Fach, der Zeitstrahl der Termine und die Kennzahlen im Betrieb) zeigen Werte als Balken oder Linien. Die Werte stehen zusätzlich als Text oder Tabelle daneben; die grafische Form selbst ist für einen Screenreader nicht erschließbar.
- Dateien, die du oder andere hochladen — PDFs, Bilder, Skripten, Bildschirmfotos —, prüft Kursly nicht auf Barrierefreiheit. Sie bleiben so, wie sie hochgeladen wurden.
- Inhalte, die eine KI erzeugt (etwa Lernkarten aus einem Skript), sind Text; Formeln und Tabellen darin können unvollständig vorgelesen werden.
- Screenreader-Stichprobe: siehe oben — sie steht noch aus.
Findest du eine Barriere, die hier nicht steht, ist das ein Fehler, den Kursly beheben will. Melde sie bitte — wie, steht gleich darunter.
Hilfen beim Bedienen
- „Zum Inhalt springen“ ist der erste Halt der Tab-Taste auf jeder Seite.
- Kursly gibt es hell und dunkel; „Bewegung reduzieren“ des Betriebssystems wird beachtet.
- Tastenkürzel aus einem einzelnen Zeichen lassen sich im Profil abschalten.
- Die Seiten lassen sich mit dem Browser auf bis zu 400 Prozent vergrößern.
Mehr dazu, mit allen Tastenkürzeln, im Hilfe-Artikel Barrierefreiheit in Kursly.
Barriere melden
Lässt sich etwas in Kursly für dich nicht bedienen oder nicht lesen, sag es uns. Schreib dazu, auf welcher Seite es war und womit du es versucht hast (zum Beispiel Tastatur, Screenreader, Vergrößerung). Du bekommst eine Antwort.
- In Kursly: nach der Anmeldung unter „Meine Meldungen“ mit „Barriere melden“ — oder über den Knopf „Problem melden oder Idee vorschlagen“ in der Kopfzeile. Den Stand siehst du dort im Verlauf.
- Per E-Mail an kontakt@kursly.app — auch ohne Konto, wenn du dich nicht anmelden kannst.
Beschwerde bei einer Behörde
Bekommst du auf deine Meldung keine oder keine zufriedenstellende Antwort, kannst du dich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.
Österreich
Sozialministeriumservice, Marktüberwachungsbehörde Digitale Barrierefreiheit, Landesstelle Oberösterreich, Gruberstraße 63, 4021 Linz (§ 21 und § 35 Abs. 1 Barrierefreiheitsgesetz). Hinweise nimmt sie über ihr Formular für Hinweisgeber:innen entgegen; mehr auf der Seite des Sozialministeriumservice.
Deutschland
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, kontakt@mlbf-barrierefrei.de. Dort kannst du eine Barriere melden oder einen Antrag nach § 32 Abs. 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellen — mehr auf der Seite der MLBF.